Terms & amp; Bedingungen

Nachfolgend finden Sie die allgemeinen Geschäftsbedingungen, die für alle Verkäufe des jeweiligen Almatis-Unternehmens gelten, mit dem Sie Geschäfte tätigen, um die Übersichtlichkeit nach geografischen Regionen zu ordnen.

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN VON SICHENG
1 ALLGEMEINES
1.1 In diesen Verkaufsbedingungen (‚Bedingungen‘):-
‚Käufer‘ bezeichnet die Person, Firma, Körperschaft oder Gesellschaft, die die Produkte kauft;
„der Vertrag“ bezeichnet jeden Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer über den Verkauf und Kauf der Produkte, der diese Bedingungen enthält;
„die Produkte“ bezeichnet alle Produkte, die dem Käufer vom Verkäufer zu liefern sind;
„Verkäufer“ bezeichnet Henan Sicheng Abrasives Tech Co., Ltd., wie im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung/Annahme angegeben.
1.2 Sofern nicht anders angegeben, haben die in der Ausgabe 2010 der INCOTERMS definierten Begriffe dieselbe Bedeutung wie in diesen Bedingungen. Es gelten die vom Verkäufer gewählten INCOTERMS, die als Vertragsbestandteil gelten. Sollte es jedoch zu Konflikten zwischen den geltenden INCOTERMS und den Vertragsbestimmungen kommen, hat die Bestimmung des Vertrages Vorrang.
1.3 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, gelten diese Bedingungen für alle Verkäufe der Produkte durch den Verkäufer und enthalten mit dem Vertrag die gesamte Vereinbarung im Zusammenhang mit den Produkten. Der Vertrag darf ohne schriftliche Zustimmung beider Parteien nicht geändert werden.
1.4 Der Vertrag basiert auf diesen Bedingungen, um alle anderen ausdrücklichen oder stillschweigenden Bedingungen auszuschließen (einschließlich aller Bedingungen, die der Käufer für eine Bestellung, eine Auftragsbestätigung, eine Spezifikation oder ein anderes Dokument vorgibt).
1.5 Jede Bestellung der Produkte durch den Käufer ist ein Angebot des Käufers zum Kauf der Produkte, und die Annahme unterliegt diesen Bedingungen. Der Verkäufer nimmt keine vom Käufer aufgegebene Bestellung an, bis eine Auftragsbestätigung/Annahme durch den Verkäufer ausgestellt wurde oder (falls früher) der Verkäufer die Produkte an den Käufer liefert.
1.6 Ein Angebot des Verkäufers stellt kein Angebot dar und der Verkäufer behält sich das Recht vor, ein Angebot jederzeit vor der Annahme der Bestellung des Käufers durch den Verkäufer zurückzuziehen oder zu ändern. Der Käufer hat unverzüglich alle Informationen und Hilfestellungen zu liefern, die der Verkäufer benötigt, um die Bestellung des Käufers auszuführen.
2 LIEFERUNG
2.1 Die Lieferung erfolgt an den/die in der Auftragsannahme des Verkäufers angegebenen Ort(en) und auf der/den Weise(n) (oder, sofern nicht anders vereinbart, ab Werk (Werk des Verkäufers)).
2.2 Die angegebenen Liefer- oder Versandtermine sind nur Schätzungen und werden vom Verkäufer in gutem Glauben angegeben oder akzeptiert, jedoch nicht garantiert, es sei denn, es wird schriftlich als „garantiert“ angegeben.
2.3 Nimmt der Käufer aus irgendeinem Grund die versandbereiten Produkte nicht an oder ist der Verkäufer nicht in der Lage, die Produkte rechtzeitig zu liefern, weil der Käufer keine entsprechenden Anweisungen, Dokumente, Lizenzen oder Genehmigungen vorgelegt hat, dann (a) Risiko in die Produkte gehen auf den Käufer über (einschließlich für Verluste oder Schäden, die durch Fahrlässigkeit des Verkäufers verursacht wurden); (b) die Produkte gelten als geliefert; und (c) der Verkäufer darf die Produkte bis zur Lieferung lagern und der Käufer ist für alle damit verbundenen Kosten und Ausgaben verantwortlich (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Lagerung, Standgeld und Versicherung).
2.4 Wenn der Verkäufer dem Käufer eine Menge der Produkte liefert, die geringer ist als die vom Verkäufer akzeptierte Menge, ist der Käufer nicht berechtigt, die Produkte (oder eines davon) wegen des Mangels zu beanstanden oder abzulehnen, sondern erhält eine Gutschrift zum anteiligen Vertragspreis.
2.5 Die Verpackung ist im Preis inbegriffen und wird nicht zurückgenommen, sofern nicht anders in der Auftragsannahme des Verkäufers angegeben oder zwischen ihnen vereinbart.
2.6 Die auf dem Lieferschein des Verkäufers angegebene Menge ist ein schlüssiger Beweis für die gelieferte Menge, außer im Falle eines offensichtlichen Fehlers.
3 PREIS & ZAHLUNG
3.1 Sofern vom Verkäufer nicht anders schriftlich vereinbart, sind die auf der Auftragsannahme oder Rechnung des Verkäufers angegebenen Preise zu zahlen, und alle angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger Zölle, Gebühren und Steuern. Alle dem Verkäufer zustehenden Beträge sind in der auf der Rechnung des Verkäufers angegebenen Währung und Adresse zu zahlen.
3.2 Wenn der Verkäufer die Transport-, Fracht-, Versicherungs- oder sonstige Transportkosten über den Lieferort hinaus veranlasst oder übernimmt, sind diese Kosten vom Käufer zusätzlich zum Vertragspreis zu zahlen. Sie berühren nicht die Bestimmungen des Vertrages über den Gefahrübergang.
3.3 Die Zahlungsbedingungen für die Produkte sind auf der Auftragsbestätigung oder Rechnung des Verkäufers angegeben.
3.4 Abgesehen von etwaigen vom Verkäufer vereinbarten Skonti hat der Käufer alle fälligen Zahlungen aus dem Vertrag ohne jeden Abzug zu leisten, sei es im Wege einer Gegenforderung oder auf andere Weise.
3.5 Wenn der Käufer dem Verkäufer einen gemäß dem Vertrag fälligen Betrag nicht zahlt, kann (a) der Verkäufer den Vertrag kündigen oder weitere Lieferungen an den Käufer aussetzen, ohne dass andere dem Verkäufer zur Verfügung stehende Rechte oder Rechtsmittel eingeschränkt werden; und (b) der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer ab dem Fälligkeitsdatum Zinsen in Höhe von 8% über dem letzten verfügbaren BBA (British Bankers‘ Association) 1-Monats-Libor des Vormonats zu zahlen ( www.bba.org.uk) (oder, falls ein solcher Satz gesetzlich nicht zulässig ist, zum gesetzlich zulässigen Höchstsatz), der täglich aufläuft, bis die Zahlung erfolgt, entweder vor oder nach einem Urteil; und (c) der Käufer dem Verkäufer die angemessenen Kosten und Aufwendungen zahlt, die dem Verkäufer im Zusammenhang mit allen Maßnahmen zur Durchsetzung der Einziehung oder zur Wahrung und zum Schutz der Rechte des Verkäufers hierunter entstehen,

4 RISK AND TITLE
4.1 Risk in the Products shall pass to Buyer as defined by the applicable INCOTERMS. Seller shall retain ownership of the Products until (a) Seller has received payment in full for the Products; or (b) the Products are mixed with other goods, or (c) Buyer sells the Products at arm’s length in good faith to an unrelated third party.
4.2 Unless otherwise stipulated in the applicable INCOTERMS, Buyer shall insure the Products against all usual risks to full replacement value until ownership passes to Buyer. Buyer shall sell, use, or part with possession of the Products only in the ordinary course of trading and shall store the Products separately from all other goods and clearly identified as Seller’s property. Any insurance monies received by Buyer regarding the Products owned by Seller shall be held on trust for Seller. In the circumstances described in Condition 6, Buyer may not sell, use, or part with possession of the Products. Seller shall be entitled at any time to enter Buyer’s premises and recover and/or sell any of the Products, without prejudice to Seller’s other remedies.

5 SELLER’S WARRANTY

5.1 Other than for samples (which are provided “as is” without warranty), Seller warrants that at the time of delivery, the Products are sold with good title free of any third party claims, are made with sound materials and artistry and in all material respects comply with Seller’s current published specification or datasheet for the Products at the time of delivery (the ‘Seller’s Warranty’).
5.2 Seller does not warrant that the Products are fit for any particular purpose or intended use by Buyer, and it is for Buyer to satisfy itself that the Products are so fit.
5.3 Seller shall not be liable for a breach of any of Seller’s Warranty unless (a) Buyer gives written notice of any incomplete or failed delivery, shortage of weight or quantity or defect to Seller within 14 days of the time when Buyer discovers or ought to have discovered the problem or defect; and (b) Seller is given a reasonable opportunity after receiving the notice to examine such Products and Buyer (if asked to do so by Seller) returns such Products to Seller’s place of business at Buyer’s cost for the examination to take place there.
5.4 Seller shall not be liable for a breach of Seller’s Warranty if the defect arises because Buyer failed to follow Seller’s instructions on the storage or use of the Products.
5.5 If any of the Products do not comply with Seller’s Warranty, Seller shall, at its option, replace such Products or refund the price of such Products at the pro rata Contract price
provided that, if Seller so requests, Buyer shall, at Buyer’s expense (to be credited into Buyer’s account by Seller if the Products are found not in compliance with the Contract or Seller’s Warranty), return the Products (or the part of such Products) which are defective to Seller.
5.6 To the extent permitted by law, if Seller complies with Condition 5.5 it shall have no further liability for a breach of Seller’s Warranty in respect of such Products. Seller does not exclude or restrict any liability which cannot be excluded or restricted as between Buyer and Seller as a matter of law.
5.7 Buyer shall promptly notify Seller of any relevant claim, shall comply with Seller’s reasonable requirements to minimize liability and/or avoid further liability, shall (where directed by Seller) take all reasonable steps to mitigate its loss.
5.8 Without prejudice to any other limitation of Seller’s liability (whether effective or not):
(a) in no circumstances whatsoever (whether because of breach of contract or otherwise) shall Seller be liable for loss of profits, loss of use, loss of goodwill, loss of business, loss of anticipated savings, or any indirect or consequential losses of any kind;
(b) to the extent permitted by law, Seller’s total aggregate liability in connection with the Products or the Contract is limited to the cost of the Products sold under the Contract (excluding VAT and delivery).
5.9 Seller’s Warranty and Buyer’s remedies hereunder are in substitution for any other warranties, rights, obligations, representations, liabilities, terms or conditions in connection with the Products (including, without limitation, any relating to satisfactory quality, fitness for purpose, conformity with description or sample, care and skill or compliance with representations) which are hereby expressly excluded.

6 TERMINATION AND SUSPENSION

6.1 Seller may (without prejudice to its other rights or remedies) terminate with immediate effect or suspend Seller’s performance of the whole or any outstanding part of any Contract or suspend any deliveries if:-
(a) Buyer has credit issues or fails to take delivery or to pay for the Products by the due date or breaches any other term of the Contract; or
(b) Buyer becomes bankrupt or insolvent or if a receiver, administrator or encumbrancer takes possession of any material part of Buyer’s assets or Buyer suffers any foreign equivalent of the foregoing; or
(c) Seller has reasonable grounds for suspecting that an event in Condition 6.1(b) has occurred or will occur or that Buyer has credit issues or that Buyer will not pay for the Products on the due date and so notifies Buyer; or
(d) Seller has reasonable grounds for believing that Buyer is not in compliance with any national or international trade or customs laws and regulations.

7 THIRD-PARTY CLAIMS AND CONDUCT OF CLAIMS

7.1 Der Verkäufer wird den Käufer gegen jegliche Ansprüche Dritter gegen den Käufer in dem Land verteidigen, in dem die Produkte geliefert wurden, mit der Behauptung, dass die Produkte (mit Ausnahme von Produkten, die von einem Dritten hergestellt oder nach den Spezifikationen des Käufers hergestellt wurden) als solche im vom Verkäufer verkauften Originalzustand , ein in dem genannten Land geltendes Patent verletzen. Vorbehaltlich der Bedingung 5.8(b) zahlt der Verkäufer alle Schäden und Kosten, die dem Käufer in Bezug auf eine solche Forderung endgültig zugesprochen werden.
7.2 Der Käufer darf keine Marken oder Handelsnamen verwenden, die der Verkäufer in Bezug auf die Produkte verwendet oder in irgendeiner Weise verwendet, die nicht im Voraus vom Verkäufer schriftlich genehmigt wurde.
7.3 Der Käufer stellt den Verkäufer von jeglicher Haftung (einschließlich angemessener Anwaltskosten) frei, die dem Verkäufer aus der Einhaltung von Spezifikationen oder anderen Anweisungen des Käufers in Bezug auf die Produkte entsteht.
7.4 Jede Partei wird die andere unverzüglich über alle relevanten Ansprüche aus dem Vertrag informieren, die angemessenen Anforderungen der anderen zur Minimierung und/oder Vermeidung weiterer Haftung erfüllen und der anderen die Kontrolle über die Verteidigungs- und/oder Vergleichsverhandlungen zu angemessenen Bedingungen ermöglichen.

8 HÖHERE GEWALT

8.1 Der Verkäufer haftet nicht für die Nichteinhaltung des Vertrages im Zusammenhang mit Ereignissen höherer Gewalt. Im Sinne dieses Vertrages bezeichnet „höhere Gewalt“ objektive Umstände, die unvorhersehbar, unvermeidbar und unüberwindbar sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Streiks oder andere Arbeitskonflikte, Mangel an Rohstoffen oder anderen Produktionsmitteln, Nichtverfügbarkeit von Transporteinrichtungen, Werken Betriebsstörungen, Feuer und Explosionen, höhere Gewalt, Krieg und die den Verkäufer an der Vertragserfüllung hindern oder einschränken. Nach unverzüglicher Mitteilung an den Käufer kann der Verkäufer alle oder einige seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag aussetzen oder kündigen, wenn ein Ereignis höherer Gewalt die Fähigkeit des Verkäufers zur Erfüllung dieser Verpflichtung erheblich beeinträchtigt. Der Verkäufer wird ein solches Ereignis höherer Gewalt innerhalb einer angemessenen Frist nachweisen.
9 VERSCHIEDENES
9.1 Der Vertrag darf vom Käufer ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verkäufers nicht abgetreten werden. Der Vertrag kann ohne vorherige Ankündigung oder Zustimmung des Käufers an eine Tochtergesellschaft oder ein verbundenes Unternehmen des Verkäufers abgetreten und von dieser ausgeführt oder an einen Dritten vergeben werden.
9.2 Jedes Recht oder Rechtsmittel des Verkäufers aus dem Vertrag lässt andere Rechte oder Rechtsmittel des Verkäufers unberührt, gleichgültig, ob es sich um den Vertrag handelt oder nicht.
9.3 Sollte sich eine Bestimmung des Vertrages als ungültig oder nicht durchsetzbar herausstellen, wird sie im gesetzlich maximal zulässigen Umfang wirksam oder, falls dies nicht zulässig ist, als gestrichen betrachtet, und die übrigen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang in Kraft .
9.4 Mitteilungen müssen schriftlich an die Adresse des Verkäufers oder Käufers erfolgen. Sie gelten am ersten Werktag nach dem Versand per Hand, Kurier oder (vorbehaltlich Übermittlungsbestätigung) per Telefax als zugestellt.
9.5 Das Versäumnis oder die Verzögerung des Verkäufers bei der Durchsetzung oder teilweisen Durchsetzung der Vertragsbestimmungen gilt nicht als Verzicht auf seine Rechte aus dem Vertrag.
9.6 Ein Verzicht des Verkäufers auf eine Verletzung oder Nichterfüllung einer Bestimmung des Vertrags durch den Käufer gilt nicht als Verzicht auf eine spätere Verletzung oder Nichterfüllung und berührt in keiner Weise die anderen Vertragsbedingungen.
9.7 Dieser Vertrag unterliegt den Gesetzen der Volksrepublik China und wird in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
9.8 Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag werden nach Möglichkeit durch einvernehmliche Beratung beigelegt. Kann durch Konsultation keine Einigung erzielt werden, wird die Streitigkeit der China International Economic and Trade Arbitration Commission („CIETAC“) zur Schlichtung vorgelegt. Das Schiedsverfahren wird in Peking nach den zum Zeitpunkt des Schiedsverfahrens geltenden Schiedsregeln von CIETAC durchgeführt, und die Arbeitssprache ist Englisch. Der Schiedsspruch ist endgültig und für Käufer und Verkäufer bindend.
9.9 Diese Bedingungen sind sowohl in Englisch als auch in Chinesisch verfasst. Beide Versionen sind gleichermaßen authentisch. Der Zweck dieses Vertrages soll etwaige Inkonsistenzen zwischen den beiden Versionen beseitigen.

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